top of page
221115_Elborado_Lageplan-500_GALA-3-800x1131.jpg

Investiere in Dein Tiny House

Ein eigenes Tiny House im Elborado? Kein Problem! Ihr könnt euer Tiny House ganz nach eurem Geschmack einrichten und jederzeit selber nutzen. Damit sich die Idee eines eigenen Rückzugsortes im Grünen in der Nähe von Hamburg und Lüneburg für euch auch finanziell rentiert, ermöglichen wir es Euch, euer Tiny House unkompliziert, bequem und vor allem zeitsparend weiter zu vermieten.

 

Wir als Betreiber des Elborado Resorts sorgen für die Abwicklung der Vermietung, nehmen Eure Gäste in Empfang, organisieren die Schlüsselübergabe und übernehmen die Reinigung nach der Vermietung. Diese Kombination aus Vermietung und Eigennutzung macht die Elborado-Houses nicht nur zu einem persönlichen Ort der Erholung, sondern auch zu einer interessanten Geldanlage.

Unser Tiny House „Elbo“

Unsere Tiny House heißt „Elbo“ und das Konzept ist denkbar einfach: Für das Wesentliche ist reichlich Platz. Auf 30qm Fläche ist Raum zum Leben, Schlafen, Kochen und Entspannen.

 

Auf 30qm Wohnfläche befindet sich ein abgetrenntes Schlafzimmer, das Eltern erlaubt es sich, auch wenn die Kinder schon schlafen, im Wohnbereich gemütlich zu machen. Mit viel Wohnraum und einer großzügigen Küche wird das Elbo auch an Regen- und Wintertagen zu einem behaglichen Rückzugsort für die ganze Familie.

​

Die überdachte Veranda (+ 10qm) lädt dazu ein mit einem Kaffee oder Tee den Morgen zu begrüßen oder den Tag dort gemütlich ausklingen zu lassen. 

grundriss_I.jpg

Grundriss I

Der Grundriss I des „Elbo“ Hauses kann von Ihnen individuell gestaltet werden. So dient das abtrennbare Zimmer ganz nach Ihren Wünschen als separates Schlafzimmer, Kinderzimmer oder beispielsweise als Büro.

Grundriss II

Dieser Grundriss bietet alle Vorzüge und Möglichkeiten des Grundrisses II. Darüber hinaus, entsteht durch diese elegante Lösung noch ein zusätzlicher abgetrennter Schlafbereich um maximale privatsphäre zu gewährleisten.

​

Hinweis: Mit Zusatzkosten verbunden.

grundriss_II.jpg

Kaufpreis und laufende Kosten

Welche Kosten für Euch durch den Kauf unseres Tiny Houses „Elbo“ entstehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der einmalige Kaufpreis wird sowohl von der Einrichtung Ihres neuen Ferienhauses (vollmöbliertes Kinderzimmer) sowie von der geplanten Nutzung beeinflusst.

​

Vermietet Ihr es an Dritte weiter, reduziert sich nicht nur der Kaufpreis um die Mehrwertsteuerrückerstattung aufgrund der gewerblichen Nutzung, die jährlichen Mieteinnahmen können je nach Auslastung und Eigennutzung die laufenden Kosten abdecken und Ihnen darüber hinaus Einkünfte einbringen.

 

Im Folgenden haben wir ein fiktives Nutzungsszenario für zwei Arten der Kauffinanzierung (eigen- und fremdfinanziert) beispielhaft durchgerechnet. Hierbei sind wir von einer gewerblichen Vermietung an Dritte während der Hauptsaison (Schulferienzeit der umliegenden Bundesländer (ca. 20 Wochen pro Jahr)) und einer flexiblen Eigennutzung in der verbleibenden Zeit ausgegangen.

​

Grundsätzlich: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche, steuerrechtliche oder finanzielle Beratung. Lassen Sie daher alle Angaben betreffend der steuerlichen Auswirkungen auf Ihre persönlichen Umstände grundsätzlich von Ihrem Steuerberater prüfen!

​

​

FINANZIERUNG

Auf Grund der Nutzungsart “Kapitalanlage“ haben wir in den folgenden beiden Szenarien die anfallenden Kosten für Reinigung, Vermarktung und Gästebetreuung sowie anteilig die Mehrwertsteuerrückerstattung berücksichtigt.

  • Wer mietet ein Tiny House im Elborado?
    Kurzzeitvermietung: Ähnlich wie bei einer Ferienwohnung kannst du dein Tiny House an Urlauber vermieten, die nach einer einzigartigen Unterkunft für ihren Kurzurlaub suchen. Wir kümmern uns dabei um Gästebetreuung, Vermarktung, Reinigung und das Drumherum (nach Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages). Langzeitvermietung: Einige Menschen suchen nach einer Möglichkeit, den minimalistischen Lebensstil im Tiny House auszuprobieren oder nach einem Ort an dem sie ein (Arbeits-)Projekt in aller Ruhe durchführen können. In diesem Fall ist die Langzeitvermietung unserer Tiny Houses (bis maximal 6 Monate) eine tolle Option. Veranstaltungen und Retreats: Unsere Tiny Houses sind die perfekte Unterkunft für spezielle Anlässe oder Retreats. Ob für ein Workshop-Wochenende, einen Yoga-Urlaub oder als Event-Unterkunft – die dazugehörigen Seminar- und Gruppenräume vermieten wir ebenfalls direkt auf dem Elborado-Gelände.
  • Wie hoch ist die Auslastung im Elborado?
    Die Auslastung im Elborado war trotz des späten Starts unseres Softopenings im Juli 2024 ausgesprochen vielversprechend. Wir begannen mit 7 Häusern und haben die Anzahl im August auf 11 erhöht. Insgesamt wurden 150 Buchungen getätigt, wobei die Aufenthalte meist 3 bis 4 Tage dauerten. Da vor Juli keine Buchungen möglich waren, haben vor allem kurzfristig entschlossene Reisende gebucht. Da die durchschnittliche Planungsdauer eines Urlaubs bei etwa 4 Monaten liegt, erwartet die Elborado Resort Betriebsgesellschaft im kommenden Jahr eine deutliche Steigerung der Auslastung (aktuell zwischen 60% und 70%).
  • Steuern bei der Vermietung eines Tiny Houses als Ferienwohnung
    Steuern sind oft ein kompliziertes Thema, dem wir hier etwas Klarheit verleihen möchten. Das Investment in Tiny Houses bietet spezielle steuerliche Vorteile, weshalb es sich unbedingt lohnt näher in diese Materie einzutauchen. Nachfolgender Überblick ersetzt jedoch keine professionelle Steuerberatung, sondern soll lediglich als Vorbereitung auf ein Gespräch mit Eurem Steuerberater dienen.
  • Einkommensteuer
    Die Einkünfte aus der Vermietung eines Tiny Houses müssen versteuert werden. Der progressive Einkommensteuersatz liegt zwischen 14 % und 42/45 %, abhängig vom Gesamteinkommen. Ein Grundfreibetrag von 11.604 € (Stand 2024) ist steuerfrei.
  • Umsatzsteuer
    Für die kurzfristige Vermietung eines Tiny Houses gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 %. Zusätzliche Leistungen, wie Verpflegung, müssen jedoch mit 19 % versteuert werden. Die Kleinunternehmerregelung kann hier keine Anwendung finden.
  • Gewerbesteuer
    Sollte die Vermietung des Tiny Houses als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden, ist Gewerbesteuer ab einem Gewinn von 24.500 € zu zahlen. Davon ist jedoch nicht auszugehen, da dafür ein monatlicher Gewinn, von 2.000 € nach Kosten und Abschreibungen, durch das Vermieten des Tiny Houses erzielt werden müsste.
  • Steuerliche Vorteile bei Tiny Houses
    Ein besonderes steuerliches Einsparpotenzial von Tiny Houses liegt in ihrer Einstufung als bewegliches Wirtschaftsgut. Dadurch können Investoren den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen, eine steuerliche Begünstigung, die es ermöglicht, Teile oder die gesamten Anschaffungskosten von der Steuer abzusetzen. Dies kann signifikante Liquiditätsvorteile mit sich bringen. Voraussetzung für den IAB ist, dass das Tiny House als bewegliches Wirtschaftsgut gilt, was im Elborado der Fall ist, da es lediglich auf Streifenfundamenten aufgestellt wird.
  • Fazit
    Das Investment in ein Tiny House kann nicht nur aufgrund niedriger Anschaffungskosten und Flexibilität sinnvoll sein, sondern auch durch steuerliche Begünstigungen wie den IAB. Eine genaue steuerliche Planung, ggf. mit einem Steuerberater, kann hier entscheidende Vorteile bieten. Zudem kann eine Veräußerung nach frühstens 10 Jahren, plus dem Jahr der Anschaffung, einen erheblichen Ertrag generieren, da die Fläche auf denen überhaupt Tiny Houses errichtet werden können bundesweit selten sind. In unserem speziellen Fall kommen noch die Nähe zu Hamburg und zu der Elbe als werterhöhende Merkmale hinzu.
elbe.jpg

Interesse an einer Besichtigung?

Für weiterführende Fragen und zur Abstimmung eines Besichtigungstermins kontaktiere uns gern unter info@elborado.com!

bottom of page